Gleichstellung eingetragener gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Ehegatten
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten gleichen Geschlechts in Bezug auf die Grunderwerbssteuer gleichgestellt. Dies gilt, wenn Immobilien ab Mitte des letzten Dezembers den Besitzer wechseln. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen gilt diese nicht weiter rückwirkend.
Erbschaft- und Schenkungsrecht weiter rückwirkend gleichgestellt
Zum 21. Februar 2011 veröffentlichte das Niedersächsische Finanzgericht einen unanfechtbaren Beschluss, der einem eingetragenen, gleichgeschlechtlichem Lebenspartner den gleichen vorläufigen Rechtsschutz gewährt, der auch heterosexuellen Ehepartnern zu Eigen ist. Dieser Rechtsschutz besteht in der Form einer Aufhebung der Vollziehung eines Grunderwerbssteuerbescheids. Die verantwortlichen Richter beurteilten die Besteuerung einer Grundstücksübertragung von einem Lebenspartner auf einen anderen, wie es im November 2009 vorgesehen worden war, als Ungleichbehandlung eingetragener homosexueller Lebensgemeinschaft gegenüber heterosexuellen Ehen, die nicht haltbar ist. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen beim Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz gilt dieser Beschluss nicht rückwirkend für alle Fälle mit Bestandskraft, sondern nur für die Fälle, die nach dem 14. Dezember 2010, an dem das Jahressteuergesetz in Kraft getreten ist, Bestandskraft erhielten. Um sich hier über die eigenen Rechte und Möglichkeiten umfassend zu informieren, bietet sich im Zweifelsfall die Hilfe durch eine qualifizierte Finanzberatung an, die auf derartige Fragen spezialisiert ist.
Finanzberatung zur Sicherheit
Der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts stellt einen weiteren Fortschritt auf dem Weg zur völligen Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegenüber der traditionell ungleichgeschlechtlichen Ehen dar. Leider ist, wie so oft bei bürokratischen Regelungen, die genaue Bedeutung der neuen Regelungen für Laien schwer nachvollziehbar. Sogar Informationsportale im Internet bieten nicht für jeden genug Aufklärung. Aus diesem Grund bietet es sich an, zur Sicherheit eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen. Es gibt mittlerweile sogar einige Berater, die sich auf alle Fragen bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften spezialisiert haben, wobei ein Finanzberater, dessen Spezialisierung bei Steuerrecht oder Rechtsschutz liegt, für diesbezügliche Fragen ebenfalls umfassend qualifiziert sein sollte
Gleichbehandlungsrichtlinien auf dem Vormarsch
Aktuell ist der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts eine von zwei folgenreichen Entscheidungen des Jahres, die sich auf Gleichberechtigung bezieht. Während hier die Gleichberechtigung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften im Vordergrund steht, wurden in Bezug auf die Lebens-, Renten-, Auto- und Krankenversicherungen kürzlich durch einen Beschluss der EU Männer und Frauen gleichgestellt. Diese Regelung, die sich gegen die vorherrschende unterschiedliche Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge von Frauen und Männern stellt, tritt jedoch erst zum Ende des nächsten Jahres in Kraft. Hier bleibt also noch genügend Zeit, um die geeigneten Schritte für eine zukünftige Versicherung mit einer qualifizierten Finanzberatung zu besprechen, falls sich diesbezüglich wichtige Fragen ergeben sollten. Noch bis Dezember 2012 besteht dabei nämlich die Möglichkeit, durch einen Wechsel der jeweiligen Versicherung besonders viel Geld zu sparen.