Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten gleichen Geschlechts in Bezug auf die Grunderwerbssteuer gleichgestellt. Dies gilt, wenn Immobilien ab Mitte des letzten Dezembers den Besitzer wechseln. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen gilt diese nicht weiter rückwirkend.
Freitag, 18. März 2011, 12:02 Uhr
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Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten gleichen Geschlechts in Bezug auf die Grunderwerbssteuer gleichgestellt. Dies gilt, wenn Immobilien ab Mitte des letzten Dezembers den Besitzer wechseln. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen gilt diese nicht weiter rückwirkend.
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