Die richterliche Robe
Bis vor einigen hundert Jahren war die Gestaltung von juristischen Roben regional sehr unterschiedlich. Meist konnte man dem Ansatz folgen: je höher der Rang, desto aufwändiger und prunkvoller die Robe. Dies war vor allem in Städten ein gängiges Erkennungsmerkmal. In ländlichen Gebieten fielen gerichtliche Funktionsträger meist gar nicht auf.
Erst 1726 verabschiedete König Friedrich Wilhelm I. in Preußen das Gesetz zur einheitlichen Bekleidung der Anwälte und Richter mit der Begründung, dass man so „diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann“. Mit dieser flächendeckenden nationalen Einführung wurde das Tragen einer Robe auch in deutschen Territorien immer mehr zur Verpflichtung.
Im Jahre 1871 wurde die preußische Robe dann im Zuge der Reichsgründung endgültig als einheitliche deutsche Juristentracht festgelegt. Diese Bestimmungen wurden 100 Jahre später vom Bundesverfassungsgericht noch einmal bestätigt. Bis heute dürfen Richter Anwälte von der Verhandlung ausschließen, sollten diese nicht die ihrem Amt entsprechende Tracht tragen. Je nach Bundesland werden die Robenpflichten mal mehr, mal weniger streng gehandhabt.
Funktion der Robe
Auch ist die Funktion der Robe heute ein wenig anders als König Friedrich Wilhelm I. es ursprünglich gedacht hatte. Heutzutage dient die Robe mehr einer Gleichstellung der Juristen vor dem Gericht, so dass es keine Individuen mehr sind, sondern vielmehr als Medium auftreten, welches für das Volk oder den Staat spricht. So zählt nicht die Kleidung eines Anwaltes, sondern allein sein Plädoyer.
Variationen der Robe
Die übliche Standardrobe ist etwa wadenlang und auf der Vorderseite mit einer verdeckten Knopfleist zu verschließen. Vom Schnitt her ist sie mantelähnlich, mit weiten Ärmeln und ohne Kragen; die Rückenpartie ist in Falten gelegt. Männer tragen dazu eine weiße Krawatte oder einen weißen Querbinder, Frauen einen weißen Schal. Meist werden Roben aus Baumwolle, Schurwolle oder einem Gemisch hergestellt.
Die Farbe der Besätze an den Säumen gibt Auskunft über die Funktion ihres Trägers. Wollstoff zeichnet Urkundsbeamte aus, schmale Samtbesätze tragen Amtsanwälte oder Rechtspfleger, Atlasseide wird von Rechts- oder Patentanwälten getragen und breiter Samt ist den höchsten juristischen Positionen, dem Richter und dem Staatsanwalt, zugestanden. Auch die Farbe der Robe in Kombination mit der Farbe der Besätze gibt Aufschluss über Beschäftigungskreise und -arten; dies hier zu erläutern, würde allerdings den Rahmen bei weitem sprengen.